Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Handwerkerleistungen

Mit meinem mobilen Fahrradservice radsam komme ich zu dir nach Hause. Daher handelt es sich hierbei um eine haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerksleistung. Diese wird vom Staat steuerlich begünstigt, um Schwarzarbeit weniger attraktiv zu machen. Und davon kannst du profitieren: Meine mobilen Fahrradreparaturen können in Höhe von 20% und maximal bis 1200 Euro pro Jahr von deiner Steuer abgezogen werden. Dies bezieht sich nur auf die Arbeitskosten, Materialkosten können nicht angerechnet werden. Es müssen hierfür zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Rechnung wird nicht in bar beglichen (also z.B. per Banküberweisung)
  • Die Arbeitskosten sind separat ausgewiesen bzw. lassen sich an Hand der Angaben in der Rechnung ermitteln (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten sowie Kosten für Verbrauchsmaterial)

Spreche mich also gerne darauf an, dass du deine Reparaturaufwendungen beim Finanzamt angeben möchtest und ich stelle dir eine Rechnung zur Zahlung per Überweisung aus.

Hinweis: Ich bin kein Steuerexperte. Bitte spreche im Zweifelsfall mit deinem Finanzamt oder einem Steuerberater, um sicherzustellen, dass deine Ausgaben vom Finanzamt tatsächlich anerkannt werden.

Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/484715/